Freie Demokraten in Tönisvorst

Logo Freie Demokraten in Tönisvorst

Tönisvorst blüht auf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
zum TOP 6 "Förderprogramm zum Klimaschutz – hier: Förderprogramm Tönisvorst
blüht auf" beabsichtigt die FDP-Fraktion in der Hauptausschuss-Sitzung am
24.03.2021 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Sache stellen. Wir informieren
Sie und alle Fraktionsvorsitzenden vorab, damit der Änderungsantrag in den
Fraktionen vorberaten werden kann.

Änderungsantrag zur Sache gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung

„Förderprogramm Tönisvorst blüht auf“



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,



zum TOP 6 „Förderprogramm zum Klimaschutz – hier: Förderprogramm Tönisvorst

blüht auf“ beabsichtigt die FDP-Fraktion in der Hauptausschuss-Sitzung am

24.03.2021 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Sache stellen. Wir informieren

Sie und alle Fraktionsvorsitzenden vorab, damit der Änderungsantrag in den

Fraktionen vorberaten werden kann.

Der Hauptausschuss beschließt:

Um zeitnah mit dem Förderprogramm starten zu können, wird das Förderprogramm

in 2021 gemäß der Vorlage 248/2020 unverändert beschlossen und durchgeführt. In

den Jahren 2022 bis 2025 wird das Programm wie folgt angepasst:

Anstelle des Förderprogramms wird für alle Tönisvorster Haushalte ein jährlicher

Wettbewerb ausgeschrieben. Es werden die nachfolgenden Preise für Projekte, die

dem Klimaschutz dienen, vergeben:



• Plakette „Tönisvorst blüht auf“ in Bronze

Diese Plakette kann von der Verwaltung bereits unterjährig für kleinere

Projekte vergeben werden. Der Preis besteht in der Verleihung der Plakette

sowie in einer Kostenbeteiligung in der Reihenfolge der Projektvorstellungen

von 50 % der Projektkosten bis max. 200 EUR je Projekt. Pro Jahr steht für die

Plakette in Bronze ein Budget von 2.000 EUR bereit. Ist das Budget

ausgeschöpft, wird die Plakette in Bronze ohne Kostenbeteiligung der Stadt

verliehen.



• Plakette „Tönisvorst blüht auf“ in Silber

Diese Plakette wird pro Jahr an max. 5 Haushalte vergeben. Sie ist mit einem

Preisgeld von jeweils 1.000 EUR dotiert.



• Plakette „Tönisvorst blüht auf“ in Gold

Diese Plakette wird pro Jahr an max. 1 Haushalt vergeben. Sie ist mit einem

Preisgeld von 3.000 EUR dotiert.



Die Verwaltung stellt jeweils in der ersten Sitzung des Jahres des Ausschuss für

Umwelt, Klima, Energie und Landwirtschaft die Projekte für die Prämierungen in

Silber und Gold für das Vorjahr vor. Die Kriterien für die Preisverleihung entsprechen

denen des Förderprogramms „Tönisvorst blüht auf“ in seiner bisherigen Form. Der

Ausschuss oder eine von ihm gebildete Arbeitsgruppe nimmt die finale Beurteilung

nach Vorschlag der Verwaltung in nicht-öffentlicher Sitzung vor.

Die Verleihung der Plaketten in Silber und Gold erfolgt nach Wunsch des jeweiligen

Preisträgers entweder öffentlich oder nicht-öffentlich im Rahmen einer

gemeinsamen Veranstaltung durch den Bürgermeister.



Zur Teilnahme am Wettbewerb kann jeder Tönisvorster Haushalt, jedes Tönisvorster

Unternehmen und jede Tönisvorster Institution (z. B. Schulen, Kindergärten) einmal

jährlich ein eigenes Klimaschutzprojekt einreichen. Die Voraussetzungen für alle drei

Plaketten sind:



• Das Projekt muss im jeweiligen Kalenderjahr durchgeführt worden sein.

• Das Projekt muss auf max. 1 DIN A4-Seite kurz textlich beschrieben werden.

• Das Projekt muss anhand Vorher/Nachher-Fotos und/oder anhand von

  Rechnungen bzw. Quittungen belegt werden.

• Das Projekt darf nicht zu einem gewerblichen Zweck erfolgen (z. B.

  Obstbäume bei einem landwirtschaftlichen Betrieb).

Begründung für den Änderungsantrag:



• Vermeidung von Bürokratie

Mit obigem Vorgehen wird ein umfangreiches Antragsprüfungs- und -

bewilligungsverfahren vermieden. Insbesondere die zeitliche Nachverfolgung

(bis zu 10 Jahre nach Umsetzung der Maßnahme) muss nicht erfolgen, die

Verwaltung wird entlastet. Immobilienverkäufe und Mieterwechsel werden

durch das Förderprogramm nicht erschwert.



• Reihenfolge-Mechanismus entschärft

Beim bisherigen Förderprogramm ist zu erwarten, dass Förderanträge in den

ersten Wochen des Jahres gestellt werden und bereits nach kurzer Zeit die

maximale Fördersumme erreicht ist, so dass keine weiteren Förderungen im

jeweiligen Jahr mehr erfolgen können und arbeitsintensiv und für den Bürger

enttäuschende Förderabsagen erstellt werden müssen. Der vorgeschlagene

Wettbewerb führt zur Unterstützung der besten, nicht der am frühesten

eingereichten Projekte.

• Förderzusage bei nachfolgender Nichtumsetzung

Beim bisherigen Förderprogramm kann der Fall entstehen, dass eine

Förderung zugesagt wird, das Projekt aber nachfolgend (aus

unterschiedlichen Gründen) nicht zur Umsetzung kommt. In diesem Fall

werden weitere Projekte unnötig blockiert, was durch Anpassung in einen

Wettbewerb mit nachträglicher Auszeichnung vermieden wird.



• Vergrößerung der Anreizwirkung

Anstelle einer eng begrenzten Anzahl geförderter Projekte wird ein breiterer

Anreiz zur Teilnahme am Wettbewerb gesetzt. Zumindest mit der Plakette in

Bronze ohne Kostenbeteiligung können zahlreiche Projekte ausgezeichnet

werden.



• Öffentlichkeitswirkung durch sichtbare Plakette und Verleihung

Es wird ein weiterer Anreiz durch die Verleihung der (ca. bierdeckelgroßen)

Plakette gesetzt, die an Hauswand oder im Vorgarten öffentlich sichtbar

platziert werden kann. Das Thema „Klimaschutz“ bekommt weitere

Öffentlichkeitswirkung.



Mit freundlichen Grüßen

Marcus Thienenkamp

stv. Fraktionsvorsitzender