Tönisvorst blüht auf

Änderungsantrag zur Sache gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung
„Förderprogramm Tönisvorst blüht auf“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

zum TOP 6 „Förderprogramm zum Klimaschutz – hier: Förderprogramm Tönisvorst
blüht auf“ beabsichtigt die FDP-Fraktion in der Hauptausschuss-Sitzung am
24.03.2021 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Sache stellen. Wir informieren
Sie und alle Fraktionsvorsitzenden vorab, damit der Änderungsantrag in den
Fraktionen vorberaten werden kann.
Der Hauptausschuss beschließt:

Um zeitnah mit dem Förderprogramm starten zu können, wird das Förderprogramm
in 2021 gemäß der Vorlage 248/2020 unverändert beschlossen und durchgeführt. In
den Jahren 2022 bis 2025 wird das Programm wie folgt angepasst:
Anstelle des Förderprogramms wird für alle Tönisvorster Haushalte ein jährlicher
Wettbewerb ausgeschrieben. Es werden die nachfolgenden Preise für Projekte, die
dem Klimaschutz dienen, vergeben:

• Plakette „Tönisvorst blüht auf“ in Bronze
Diese Plakette kann von der Verwaltung bereits unterjährig für kleinere
Projekte vergeben werden. Der Preis besteht in der Verleihung der Plakette
sowie in einer Kostenbeteiligung in der Reihenfolge der Projektvorstellungen
von 50 % der Projektkosten bis max. 200 EUR je Projekt. Pro Jahr steht für die
Plakette in Bronze ein Budget von 2.000 EUR bereit. Ist das Budget
ausgeschöpft, wird die Plakette in Bronze ohne Kostenbeteiligung der Stadt
verliehen.

• Plakette „Tönisvorst blüht auf“ in Silber
Diese Plakette wird pro Jahr an max. 5 Haushalte vergeben. Sie ist mit einem
Preisgeld von jeweils 1.000 EUR dotiert.

• Plakette „Tönisvorst blüht auf“ in Gold
Diese Plakette wird pro Jahr an max. 1 Haushalt vergeben. Sie ist mit einem
Preisgeld von 3.000 EUR dotiert.

Die Verwaltung stellt jeweils in der ersten Sitzung des Jahres des Ausschuss für
Umwelt, Klima, Energie und Landwirtschaft die Projekte für die Prämierungen in
Silber und Gold für das Vorjahr vor. Die Kriterien für die Preisverleihung entsprechen
denen des Förderprogramms „Tönisvorst blüht auf“ in seiner bisherigen Form. Der
Ausschuss oder eine von ihm gebildete Arbeitsgruppe nimmt die finale Beurteilung
nach Vorschlag der Verwaltung in nicht-öffentlicher Sitzung vor.
Die Verleihung der Plaketten in Silber und Gold erfolgt nach Wunsch des jeweiligen
Preisträgers entweder öffentlich oder nicht-öffentlich im Rahmen einer
gemeinsamen Veranstaltung durch den Bürgermeister.

Zur Teilnahme am Wettbewerb kann jeder Tönisvorster Haushalt, jedes Tönisvorster
Unternehmen und jede Tönisvorster Institution (z. B. Schulen, Kindergärten) einmal
jährlich ein eigenes Klimaschutzprojekt einreichen. Die Voraussetzungen für alle drei
Plaketten sind:

• Das Projekt muss im jeweiligen Kalenderjahr durchgeführt worden sein.
• Das Projekt muss auf max. 1 DIN A4-Seite kurz textlich beschrieben werden.
• Das Projekt muss anhand Vorher/Nachher-Fotos und/oder anhand von
  Rechnungen bzw. Quittungen belegt werden.
• Das Projekt darf nicht zu einem gewerblichen Zweck erfolgen (z. B.
  Obstbäume bei einem landwirtschaftlichen Betrieb).

Begründung für den Änderungsantrag:

• Vermeidung von Bürokratie
Mit obigem Vorgehen wird ein umfangreiches Antragsprüfungs- und -
bewilligungsverfahren vermieden. Insbesondere die zeitliche Nachverfolgung
(bis zu 10 Jahre nach Umsetzung der Maßnahme) muss nicht erfolgen, die
Verwaltung wird entlastet. Immobilienverkäufe und Mieterwechsel werden
durch das Förderprogramm nicht erschwert.

• Reihenfolge-Mechanismus entschärft
Beim bisherigen Förderprogramm ist zu erwarten, dass Förderanträge in den
ersten Wochen des Jahres gestellt werden und bereits nach kurzer Zeit die
maximale Fördersumme erreicht ist, so dass keine weiteren Förderungen im
jeweiligen Jahr mehr erfolgen können und arbeitsintensiv und für den Bürger
enttäuschende Förderabsagen erstellt werden müssen. Der vorgeschlagene
Wettbewerb führt zur Unterstützung der besten, nicht der am frühesten
eingereichten Projekte.

• Förderzusage bei nachfolgender Nichtumsetzung
Beim bisherigen Förderprogramm kann der Fall entstehen, dass eine
Förderung zugesagt wird, das Projekt aber nachfolgend (aus
unterschiedlichen Gründen) nicht zur Umsetzung kommt. In diesem Fall
werden weitere Projekte unnötig blockiert, was durch Anpassung in einen
Wettbewerb mit nachträglicher Auszeichnung vermieden wird.

• Vergrößerung der Anreizwirkung
Anstelle einer eng begrenzten Anzahl geförderter Projekte wird ein breiterer
Anreiz zur Teilnahme am Wettbewerb gesetzt. Zumindest mit der Plakette in
Bronze ohne Kostenbeteiligung können zahlreiche Projekte ausgezeichnet
werden.

• Öffentlichkeitswirkung durch sichtbare Plakette und Verleihung
Es wird ein weiterer Anreiz durch die Verleihung der (ca. bierdeckelgroßen)
Plakette gesetzt, die an Hauswand oder im Vorgarten öffentlich sichtbar
platziert werden kann. Das Thema „Klimaschutz“ bekommt weitere
Öffentlichkeitswirkung.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Thienenkamp
stv. Fraktionsvorsitzender