Lastenräder in Tönisvorst

Änderungsantrag zur Sache gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung
„Förderprogramm Lastenräder für Tönisvorst“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
zum TOP 7 „Förderprogramm zum Klimaschutz – hier: Förderprogramm Lastenräder
für Tönisvorst“ beabsichtigt die FDP-Fraktion in der Hauptausschuss-Sitzung am
24.03.2021 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Sache zu stellen. Wir
informieren Sie und alle Fraktionsvorsitzenden vorab, damit der Änderungsantrag in
den Fraktionen vorberaten werden kann.
Der Hauptausschuss beschließt:
Das Förderprogramm wird im Vergleich zur Vorlage 249/2020 wie folgt geändert:
Anstelle der Förderung des Kaufs von Lastenrädern soll die Förderung von Privat-
Leasingverträgen für Lastenräder erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst
unter Einbeziehung lokaler Fahrradhändler, ein Leasing-Modell für Tönisvorster
Bürgerinnen und Bürger zu etablieren. Der Abschluss eines Leasingvertrages für ein
Lastenrad oder ein E-Lastenrad wird im ersten Laufzeitjahr durch Zahlung von 50 %
der monatlichen Leasingrate (max. 50 EUR) gefördert. Der Förderbetrag wird nach
Abschluss des Leasingvertrages vorschüssig für das gesamte erste Jahr gezahlt. Das
Budget des Förderprogramms ist auf 10.000 EUR pro Jahr begrenzt. Die
Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, die Auszahlung
erfolgt direkt nach Vorlage des Leasingvertrages. Wird 3 Wochen nach Bewilligung
kein Leasingvertrag vorgelegt, verfällt die jeweilige Förderung.
Begründung für den Änderungsantrag:
• Vermeidung von Bürokratie
Mit obigem Vorgehen wird insbesondere die zeitliche Nachverfolgung der
fortlaufenden Nutzung (3 Jahre ab Kaufdatum) vermieden, die Verwaltung
wird entlastet. Die Gefahr des Missbrauchs der Förderung besteht nicht.
• Einstieg in die Nutzung von Lastenrädern auch ohne hohe Erstinvestition
Lastenfahrräder kosten oftmals einen deutlich vierstelligen Euro-Betrag.
Selbst bei Maximalförderung verbleibt beim bisherigen Vorgehen ein
erheblicher vierstelliger Kostenbetrag, den viele Bürgerinnen und Bürger
nicht aufbringen können oder wollen. Dieser hohe Erstinvestitionsbetrag
wird im Leasingmodell vermieden, so dass die Teilnahme am
Förderprogramm auch weniger vermögenden bzw. einkommensstarken
Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Das Förderprogramm wird sozialer. Mit
dem bestehenden Förderprogramm wird letztlich nur eine bereits
bestehende Kaufabsicht unterstützt, mit der Leasing-Förderung können
hingegen auch Bürgerinnen und Bürger an das Thema Lastenrad
herangeführt werden, die sich bislang nicht mit diesem Thema beschäftigt
haben.
• Flexibilität und Service für die Bürgerinnen und Bürger wird erhöht
Je nach Ausgestaltung des Leasingprogramms sollten auch der vorzeitige
Auskauf bzw. die vorzeitige Beendigung des Leasings mit Rückgabe des
Lastenrads möglich sein. So bleiben die Bürgerinnen und Bürger flexibel und
die Nutzung des Lastenrades kann ohne finanzielle Hürden an sich ändernde
Lebensbedingungen angepasst werden (Umzug, Jobwechsel, Krankheit).
Einige Leasingprogramme schließen auch den Einschluss einer
Diebstahlsversicherung und Serviceleistungen für das hochwertige Lastenrad
ein.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Thienenkamp
stv. Fraktionsvorsitzender