Freie Demokraten in Tönisvorst

Logo Freie Demokraten in Tönisvorst

Lastenräder in Tönisvorst

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
zum TOP 7 "Förderprogramm zum Klimaschutz – hier: Förderprogramm Lastenräder
für Tönisvorst" beabsichtigt die FDP-Fraktion in der Hauptausschuss-Sitzung am
24.03.2021 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Sache zu stellen. Wir
informieren Sie und alle Fraktionsvorsitzenden vorab, damit der Änderungsantrag in
den Fraktionen vorberaten werden kann.

Änderungsantrag zur Sache gem. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung

„Förderprogramm Lastenräder für Tönisvorst“



Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

zum TOP 7 „Förderprogramm zum Klimaschutz – hier: Förderprogramm Lastenräder

für Tönisvorst“ beabsichtigt die FDP-Fraktion in der Hauptausschuss-Sitzung am

24.03.2021 den nachfolgenden Änderungsantrag zur Sache zu stellen. Wir

informieren Sie und alle Fraktionsvorsitzenden vorab, damit der Änderungsantrag in

den Fraktionen vorberaten werden kann.

Der Hauptausschuss beschließt:

Das Förderprogramm wird im Vergleich zur Vorlage 249/2020 wie folgt geändert:

Anstelle der Förderung des Kaufs von Lastenrädern soll die Förderung von Privat-

Leasingverträgen für Lastenräder erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst

unter Einbeziehung lokaler Fahrradhändler, ein Leasing-Modell für Tönisvorster

Bürgerinnen und Bürger zu etablieren. Der Abschluss eines Leasingvertrages für ein

Lastenrad oder ein E-Lastenrad wird im ersten Laufzeitjahr durch Zahlung von 50 %

der monatlichen Leasingrate (max. 50 EUR) gefördert. Der Förderbetrag wird nach

Abschluss des Leasingvertrages vorschüssig für das gesamte erste Jahr gezahlt. Das

Budget des Förderprogramms ist auf 10.000 EUR pro Jahr begrenzt. Die

Förderanträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, die Auszahlung

erfolgt direkt nach Vorlage des Leasingvertrages. Wird 3 Wochen nach Bewilligung

kein Leasingvertrag vorgelegt, verfällt die jeweilige Förderung.

Begründung für den Änderungsantrag:



• Vermeidung von Bürokratie

Mit obigem Vorgehen wird insbesondere die zeitliche Nachverfolgung der

fortlaufenden Nutzung (3 Jahre ab Kaufdatum) vermieden, die Verwaltung

wird entlastet. Die Gefahr des Missbrauchs der Förderung besteht nicht.



• Einstieg in die Nutzung von Lastenrädern auch ohne hohe Erstinvestition

Lastenfahrräder kosten oftmals einen deutlich vierstelligen Euro-Betrag.

Selbst bei Maximalförderung verbleibt beim bisherigen Vorgehen ein

erheblicher vierstelliger Kostenbetrag, den viele Bürgerinnen und Bürger

nicht aufbringen können oder wollen. Dieser hohe Erstinvestitionsbetrag

wird im Leasingmodell vermieden, so dass die Teilnahme am

Förderprogramm auch weniger vermögenden bzw. einkommensstarken

Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Das Förderprogramm wird sozialer. Mit

dem bestehenden Förderprogramm wird letztlich nur eine bereits

bestehende Kaufabsicht unterstützt, mit der Leasing-Förderung können

hingegen auch Bürgerinnen und Bürger an das Thema Lastenrad

herangeführt werden, die sich bislang nicht mit diesem Thema beschäftigt

haben.



• Flexibilität und Service für die Bürgerinnen und Bürger wird erhöht

Je nach Ausgestaltung des Leasingprogramms sollten auch der vorzeitige

Auskauf bzw. die vorzeitige Beendigung des Leasings mit Rückgabe des

Lastenrads möglich sein. So bleiben die Bürgerinnen und Bürger flexibel und

die Nutzung des Lastenrades kann ohne finanzielle Hürden an sich ändernde

Lebensbedingungen angepasst werden (Umzug, Jobwechsel, Krankheit).

Einige Leasingprogramme schließen auch den Einschluss einer

Diebstahlsversicherung und Serviceleistungen für das hochwertige Lastenrad

ein.

Mit freundlichen Grüßen



Marcus Thienenkamp

stv. Fraktionsvorsitzender