Die Abwassergebühren

Die Abwassergebühren auch in Tönisvorst

Die Berechnung der Abwassergebühren ist vielerorts falsch und so hat es auch das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Um was geht es:

Das in Münster beheimatete Oberverwaltungsgericht NRW hat in seinem Urteil einem Bürger Recht gegeben, der gegen die aus seiner Sicht zu hohen Abwassergebühren in Oer-Erkenschwick geklagt hatte. Das OVG kam zu dem Schluss, dass die Abwassergebühren der Kommune rechtswidrig sind, weil die konkrete Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet.

Eigenkapitalzinsen werden in der Vollkostenrechnung angesetzt, um den Nutzenausfall des dem Unternehmen von den Anteilseignern zur Verfügung gestellten Kapitals in einer anderen Verwendung (z.B. Anlage als Festgeld) zu erfassen, so ist die Definition. Kalkulatorische Abschreibungen sind unseres Wissens in Tönisvorst kein Thema, aber die Verzinsung des Eigenkapitals sehr wohl. Seit Jahren monieren die Freien Demokraten diese Verzinsung, weil sie aus unserer Sicht eine verdeckte (Steuer-)Belastung für den Bürger darstellen und als solche nicht für jeden erkennbar sind. Der Bürger zahlt ja für den Anschluss an das System die Anschlussgebühren, somit hat er ja auch für die Bildung des Eigenkapitals gesorgt. Aus unserer Sicht ist es daher nicht ok, dann noch einmal dieses Eigenkapital verzinst wird und zu höheren Gebühren führt. Aber mit dieser Meinung konnten wir uns in den letzten Jahren leider politisch nicht durchsetzen und haben keine Mehrheit gefunden. Auch unsere Anträge und Wortbeiträge hierzu, doch zumindest die Zinshöhe zu verringern, weil die 6 % Verzinsung in einer Niedrigzinsphase nicht angebracht erscheint, hat im Fachausschuss und im Rat leider keinen Anklang gefunden. Wir freuen uns daher, dass unsere Argumentation der letzten Jahre zumindest in Teilen nun gerichtsfest bestätigt wurde. Allerdings aufgrund der angespannten Haushalts Situation gehen wir nicht davon aus, dass es hier am Ende zu einer Entlastung der Bürger kommt, sondern das die wegfallenden Einnahmen, so sie denn dann kommen an anderer Stelle kompensiert werden. Im Sinne einer transparenteren Belastung hoffen wir auch in Tönisvorst auf eine entsprechende Korrektur der aktuellen Praxis. 

Torsten Frick & Marcus Thienenkamp