28.07.2022 "Grundsatzbeschluss zum weiteren Umgang mit dem Klimawandel und seinen Folgen"

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung: Aufnahme des TOP

„Grundsatzbeschluss zum weiteren Umgang mit dem Klimawandel und seinen Folgen“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

die FDP Tönisvorst beantragt den Tagesordnungspunkt „Grundsatzbeschluss zum weiteren Umgang mit dem Klimawandel und seinen Folgen“ auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.

Im Rahmen dieses Tagesordnungspunkts möge der Rat beschließen:

Der Rat der Stadt Tönisvorst hat die Entwicklungen der letzten Jahre hinsichtlich der weltweiten Bemühungen zur Begrenzung des Klimawandels verfolgt und mit eigenen Initiativen (auch auf Kreisebene) unterstützt. Diese Initiativen sollen fortgeführt und wo möglich und sinnvoll intensiviert werden.

Gleichzeitig nimmt der Rat der Stadt Tönisvorst zur Kenntnis, dass ein großer Teil des bevorstehenden Klimawandels aus verschiedenen Gründen höchstwahrscheinlich nicht mehr aufgehalten werden kann. Die eigenen Handlungsmöglichkeiten und finanziellen Mittel als kommunale Vertretung sind zwar noch nicht ausgeschöpft, aber begrenzt. Inwieweit es der Weltgemeinschaft gelingt, die zur wesentlichen Eingrenzung des Klimawandels notwendigen Herausforderungen zu meistern, muss mindestens bezweifelt werden. Trotz international seit Jahren vorhandenem und viel diskutiertem Problembewusstsein steigt der weltweite CO2-Ausstoss jährlich weiter an, statt in eine fallende Tendenz zu kommen.

Diesen Realitäten folgend und dem Schutz der Tönisvorster Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, wird die Stadt Tönisvorst daher in den nächsten Monaten und Jahren vermehrt Klimafolgen- und Katastrophenschutzprojekte in den Vordergrund stellen. Aufbauend auf einer Gefährdungsanalyse werden Maßnahmen zum bestmöglichen kurz- bis mittelfristigen Umgang der Tönisvorster Bürgerinnen und Bürger mit den Auswirkungen des Klimawandels erarbeitet. Diese Maßnahmen haben für die Stadt Tönisvorst eine hohe Priorität

Wo irgend möglich, werden dabei Fördermittel des Bundes gemäß dessen Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ in Anspruch genommen. Die erste Antragsfrist für dieses Programm endet bereits am 15. Oktober 2022.

Begründung:

Die Stadt Tönisvorst war eine der ersten Städte und Gemeinden, die sich mit dem Klimawandel und dem daraus folgenden Klimanotstand beschäftigt hat. Es ist nur folgerichtig, wenn Tönisvorst auch als eine der ersten Städte und Gemeinden erkennt, dass neben der möglichst weitgehenden Eingrenzung des Klimawandels auch sehr hohe Priorität auf umfassende und rechtzeitige Vorbereitung auf die unabänderlichen Folgen des Klimawandels gelegt werden muss.

Diese Priorität wird auch von der Bundesregierung geteilt, was sich in entsprechenden Förderprogrammen bereits niederschlägt. Diese sollten nicht ausgelassen werden.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Frick​​  &  Marcus Thienenkamp